Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 7. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 574)
Die Verpflichtungen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1) sind beachtet worden.
Aufgrund des § 85 Absatz l Nummer 1 und 2 sowie Absatz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344; 2016 S. 28), die zuletzt durch das Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V S. 682) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung:
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