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Vorschrift Bayerisches Umweltkreditprogramm

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  • Vom 10. September 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 699)

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Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen (Bayerisches Umweltkreditprogramm)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bayern

Vom 10. September 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 699), geändert durch Bekanntmachung vom 14. Februar 2024 (BayMBl. 2024 Nr. 69)

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1476746

Vorbemerkung

Teil 1
Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs

1. Zweck der Förderung

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Förderbereiche

2.2 Rechtliche Grundlagen

2.3 Förderfähige Vermögenswerte

3. Zuwendungsempfänger

3.1 Unternehmen und freiberuflich Tätige

3.2 Öffentliche Unternehmen

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Vermögens- und Ertragslage des Zuwendungsempfängers beziehungsweise Darlehensnehmers

4.2 Vorhabenbeginn

5. Art und Umfang der Förderung

5.1 Art der Förderung

5.2 Umfang der Förderung

5.3 Beihilfeintensität

6. Konditionenfestlegung

7. Absicherung

8. Kumulierung

8.1 Zulässige Kumulierung

8.2 Verhältnis zu De-minimis-Beihilfen

Teil 2
Verfahren

9. Antrag

10. Zusage und Verwendungsnachweis

Teil 3
Schlussvorschriften

11. Hinweise

12. Einvernehmen

13. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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