Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 14. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 897)
Aufgrund des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Öko-Landbaugesetzes vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 94 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666), in Verbindung mit § 5 Nr. 8 der Subdelegationsverordnung vom 9. Dezember 2011 (Nds. GVBl. S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Februar 2021 (Nds. GVBl. S. 32), wird verordnet:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.