Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 24. Mai 2022 (BGBl. I S. 802), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 225)
Gem. § 14 LNGG Abs. 2:
(2) Die §§ 1 bis 10 treten mit Ausnahme des § 5 Absatz 2 und 3 und des § 9 Absatz 2, 3 und 5 mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. 2§ 13 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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