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Vorschrift WEA-Schattenwurf-Leitlinie

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  • Vom 24. März 2003 (ABl. S. 498), zuletzt geändert am 28. Februar 2015 (ABl. S. 277)

  • Vom 24. März 2003 (ABl. S. 498), geändert am 21. Dezember 2009 (ABl. S. 5)

  • Vom 24. März 2003 (ABl. S. 498)

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Leitlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Leitlinie)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 24. März 2003 (ABl. S. 498), zuletzt geändert am 2. Dezember 2019 (ABl. S. 11)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.153579

Diese Leitlinie ist von den zuständigen Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange und bei der Zulassung und Überwachung von Windenergieanlagen zu beachten. Sie dient der Ermittlung und Beurteilung optischer Immissionen, verursacht durch Lichtblitze und bewegten, periodischen Schattenwurf des Rotors von Windenergieanlagen (WEA).

0 Vorbemerkung

1 Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich und immissionsschutzrechtliche Grundsätze

1.2 Begriffsbestimmungen

1.3 Grundlagen der Ermittlung und Bewertung von Immissionen durch periodischen Schattenwurf

2 Vorhersage des periodischen Schattenwurfs

3 Beurteilung

3.1 Immissionsrichtwerte für die jährliche Beschattungsdauer

3.2 Immissionsrichtwert für die tägliche Beschattungsdauer

4 Auflagen und Minderungsmaßnahmen

4.1 Schattenwurf

4.2 Lichtblitze

5 Geltungsdauer

Anhang

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