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Vorschrift Holzstaub

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  • Ausgabe: Juli 2022 (GMBl 2022, S. 950)

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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Holzstaub (TRGS 553)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Juli 2022 (GMBl 2022, S. 950), geändert durch die Bekantmachung vom 27. Januar 2025 (GMBl 2025, S. 138)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1547669

Die TRGS 553 "Holzstaub", Ausgabe August 2008, GMBl 2008 S. 955-969 [Nr. 46-47] (vom 22.9.2008), wird wie folgt neu gefasst:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Informationsermittlung, Gefährdungsbeurteilung und Wirksamkeitsüberprüfung

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Grundsätzliche Anforderungen

4.2 Substitutionsprüfung: Auswahl von weniger stauberzeugenden Bearbeitungsverfahren

4.3 Technische Schutzmaßnahmen wie lüftungstechnische und bauliche Maßnahmen

4.4 Organisatorische Maßnahmen und Hygienemaßnahmen

4.5 Personenbezogene Schutzmaßnahmen

4.6 Wirksamkeitsüberprüfung der Absaugung

4.7 Betriebsstörungen

5 Betriebsanweisung und Unterweisung

6 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Anhang 1 zur TRGS 553
– Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche an und Tätigkeiten bei denen der AGW eingehalten wird

Anhang 2 zur TRGS 553
– Bedingungen zur Einhaltung des AGW an Arbeitsbereichen von stationären Maschinen

Anhang 3: Beispiele für Maschinen und Anlagen, an denen der AGW eingehalten wird

Anhang 4: Erfassungsbedingungen an Handschleifarbeitsplätzen

Anhang 5: Betriebsanweisung und Unterweisung Holzstaub

Anhang 6 zur TRGS 553
Bedingungen für Maschinen, an denen der AGW nur bei zeitlicher Einschränkung der Nutzung eingehalten wird

Literaturhinweise

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