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Vorschrift Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

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Technische Regeln für Betriebssicherheit – Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (TRBS 1115 Teil 1)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Vom 24. November 2022 (GMBl 2023, S. 522)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1571294

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Allgemeines

2.2 Cybersicherheit

2.3 Cyberbedrohung

2.4 IT/OT-Umgebung

2.5 Management der Cybersicherheit

2.6 Instandhaltung

3 Anforderungen der Cybersicherheit an sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen

3.1 Allgemeines

3.2 Cybersicherheit im Sicherheitslebenszyklus

3.3 Organisatorische Maßnahmen

3.3.1 Allgemeines

3.3.2 Qualifikation zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

3.4 Dokumentation

4 Planung und Realisierung der Ausrüstung eines Arbeitsmittels mit einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung im Hinblick auf Cybersicherheit durch den Arbeitgeber

4.1 Allgemeines

4.2 Festlegung des Schutzkonzepts für die Cybersicherheit des Arbeitsmittels durch den Arbeitgeber

4.3 Umsetzung des Schutzkonzepts für die Cybersicherheit bezogen auf sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen

4.4 Anforderungen an die Cybersicherheit sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen

4.4.1 Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen als Teil eines verwendungsfertigen Produktes mit bestätigtem Schutz vor Cyberbedrohungen

4.4.2 Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen als Teil eines verwendungsfertigen Produktes ohne bestätigten Schutz vor Cyberbedrohungen

4.4.3 Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen, die vom Arbeitgeber in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellt werden

4.5 Cybersicherheitsmaßnahmen

4.5.1 Auslegungsgrundsätze

4.5.2 Anforderungen an Cybersicherheitsmaßnahmen

4.6 Cybersicherheit bei der Errichtung der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung

5 Überprüfung der Wirksamkeit der Cybersicherheitsmaßnahmen

6 Prüfung des Arbeitsmittels vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung nach §§ 14 und 15 BetrSichV

7 Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln mit sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen nach §§ 14 und 16 BetrSichV

8 Verwendung und Instandhaltung

8.1 Unterweisung von Beschäftigten

8.2 Betrieb, Instandhaltung und regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Cybersicherheitsmaßnahmen

8.3 Änderungen an sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen mit Auswirkungen auf die Cybersicherheit oder an Cybersicherheitsmaßnahmen

8.4 Außerbetriebnahme der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung

Anhang 1
Management der Cybersicherheit A1.1 Anwendungsbereich

A1.2 Anforderungen an das Management der Cybersicherheit

A1.2.1 Allgemeines

A1.2.2 Wirksamkeit des Managements der Cybersicherheit

Anhang 2
Regelwerke und Normen

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