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Vorschrift Trinkwasserverordnung

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Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 159)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1578304

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Bezugnahmen auf technische Normen

§ 4 Vollzug

Abschnitt 2
Beschaffenheit des Trinkwassers

§ 5 Allgemeine Anforderungen

§ 6 Mikrobiologische Anforderungen

§ 7 Chemische Anforderungen

§ 8 Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter

§ 9 Radiologische Anforderung

§ 10 Stelle der Einhaltung der Anforderungen

Abschnitt 3
Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen

§ 11 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen

§ 12 Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen

Abschnitt 4
Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen

§ 13 Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen

§ 14 Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen

§ 15 Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser

§ 16 Konformitätsvermutung

§ 17 Trinkwasserleitungen aus Blei

Abschnitt 5
Aufbereitung

§ 18 Aufbereitungszwecke

§ 19 Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung

§ 20 Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

§ 21 Ausnahmen

§ 22 Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung

§ 23 Pflicht zur Aufbereitung

§ 24 Untersuchung auf den Betriebsparameter Trübung bei Filtration

§ 25 Aufzeichnungspflichten des Betreibers

26 Information der Anschlussnehmer und Verbraucher über Aufbereitung

Abschnitt 6
Untersuchungspflichten des Betreibers

§ 27 Besichtigung von Schutzzonen, Untersuchung von Rohwasser

§ 28 Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen; Untersuchungsplan

§ 29 Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei anderen Wasserversorgungsanlagen

§ 30 Programm für betriebliche Untersuchungen

§ 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.

§ 32 Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe

§ 33 Ausnahmen von den Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe

Abschnitt 7
Risikobasierter Ansatz

§ 34 Pflicht zum Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen

§ 35 Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen

§ 36 Indikatorparameter somatische Coliphagen

§ 37 Vorschlag für eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für die Bestimmung von Untersuchungspflichten

§ 38 Verfahren zur Entscheidung über eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für eine Bestimmung von Untersuchungspflichten

Abschnitt 8
Zugelassene Untersuchungsstellen

§ 39 Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle

§ 40 Zugelassene Untersuchungsstellen

Abschnitt 9
Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen

§ 41 Stelle der Probennahme

§ 42 Probennahmeverfahren

§ 43 Untersuchungsverfahren

§ 44 Niederschrift über das Untersuchungsergebnis

Abschnitt 10
Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher

§ 45 Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher in Textform

§ 46 Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher

Abschnitt 11
Pflichten des Betreibers bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten, bei der Nichterfüllung von Anforderungen und bei außergewöhnlichen Vorkommnissen; Verbote

§ 47 Anzeigepflichten

§ 48 Klärung der Ursachen und Maßnahmen zur Abhilfe

§ 49 Abgabeverbot

§ 50 Maßnahmenplan des Betreibers

§ 51 Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.

§ 52 Information der Verbraucher bei Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstwerten, Anforderungen, Parameterwerten oder Erreichen des technischen Maßnahmenwerts

Abschnitt 12
Pflichten der zugelassenen Untersuchungsstelle

§ 53 Anzeigepflicht und Meldepflicht der zugelassenen Untersuchungsstelle in Bezug auf Legionella spec.

Abschnitt 13
Überwachung

§ 54 Überwachung durch das Gesundheitsamt

55 Umfang der Überwachung durch das Gesundheitsamt

§ 56 Berichtsplan des Gesundheitsamts für ein Wasserversorgungsgebiet

§ 57 Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe

§ 58 Mitwirkungs- und Duldungspflichten

§ 59 Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Überwachung durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde

§ 60 Niederschrift über die Überwachung

Abschnitt 14
Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr

§ 61 Anordnungen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenvorsorge

§ 62 Beurteilung von Gefährdungen und Risiken

§ 63 Anordnungen von Maßnahmen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenabwehr bei Wasserversorgungsanlagen

§ 64 Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Trinkwasserinstallationen

§ 65 Klärung der Ursachen und Anordnung von Maßnahmen durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde

§ 66 Zulassung der Abweichung von Grenzwerten oder Höchstwerten für chemische Parameter

§ 67 Information der betroffenen Verbraucher

§ 68 Besondere Maßnahmen des Gesundheitsamts in Bezug auf Legionella spec.

Abschnitt 15
Berichtswesen

§ 69 Berichtspflichten der Behörden

§ 70 Bewertung von Trinkwasserinstallationen

Abschnitt 16
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 71 Straftaten

§ 72 Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1
(zu § 6 Absatz 2 bis 4, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 29 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 2, § 47 Absatz 1 Nummer 3, § 56 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, § 61 Nummer 5 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa,§ 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3)
Mikrobiologische Parameter

Anlage 2
§ 7 Absatz 2 und 3, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a, § 41 Absatz 3, § 47 Absatz 1 Nummer 5, § 48 Absatz 5, § 55 Absatz 5 Satz 3, § 61 Nummer 5 Buchstabe b und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 65 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1, § 66 Absatz 1, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3)
Chemische Parameter

Anlage 3 (Teil I zu § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, § 29 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, § 47 Absatz 1 Nummer 7, § 49 Absatz 1 Nummer 3, § 61 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, § 62 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2, § 65 Absatz 3 Satz 1 Teil II zu § 39 Absatz 4 Nummer 2, § 51 Absatz 1, § 53 Absatz 1, § 68 Absatz 1 Teil III zu § 36 Absatz 2 Satz 1) Indikatorparameter

Anlage 4 (zu § 9 Satz 2, § 32 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 4 Satz 4, Absatz 5 Satz 3, Absatz 6 Satz 1 und Absatz 8, den §§ 33, 39 Absatz 4 Nummer 3, § 43 Absatz 7 Satz 2, § 47 Absatz 1 Nummer 8, § 62 Absatz 3, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3) Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe

Anlage 5 (zu § 24 Absatz 1 und 3)
Betriebsparameter Trübung

Anlage 6
(zu § 28 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 und 2, § 32 Absatz 7 Satz 2, § 56 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)
Untersuchungshäufigkeit

Anlage 7
(zu § 32 Absatz 8, § 43 Absatz 6 Satz 1 und 3 und Absatz 7 Satz 1)
Spezifikationen für die Untersuchung der Parameter

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