Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe Juli 2023 (GMBl 2023, S. 800)
Gemäß § 19 Absatz 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Neufassung der Technischen Regel 130 „Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen“ für Biologische Arbeitsstoffe bekannt:
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