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Vorschrift Bayerisches Radgesetz

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Gesetz zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern (Bayerisches Radgesetz - BayRadG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bayern

Vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1588180

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Teil 1
Radinfrastruktur

Art. 1 Radnetz Bayern

Art. 2 Ausbau Radinfrastruktur

Art. 3 Beschilderung

Art. 4 Zentralstelle Radverkehr

Art. 5 Nachhaltige Flächennutzung

Art. 6 Sonderbaulast für Radschnellverbindungen

Art. 7 Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr

Teil 2
Sicherheit im Radverkehr, Radallianz Bayern

Art. 8 Verkehrssicherheitsprogramm

Art. 9 Schulische Verkehrserziehung

Art. 10 Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs

Art. 11 Fahrradstraßen

Art. 12 Radallianz Bayern

Teil 3
Schlussvorschriften

Art. 13 Finanzierung

Art. 13a Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Art. 14 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

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