Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Bund
Vom 18. Juli 1989 (BGBl. I S. 1485), zuletzt geändert am 1. April 2019 (BGBl. I S. 434)
Die Änderung durch Artikel 1 Nummer 4 und 10 der fünften Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung vom 1. April 2019 (BGBl. I S. 343) tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Auf Grund der §§ 2 und 6 Abs. 3 des Seefischereigesetzes vom 12. Juli 1984 (BGBl. I S. 876) wird verordnet:
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