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Vorschrift Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg

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Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg (BbgMobG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 9. Februar 2024 (GVBl. I Nr. 6)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1614905

Abschnitt 1
Mobilitätsgrundsätze

§ 1 Zweck und Ziele des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Klima- und Umweltschutz

§ 4 Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume

§ 5 Vorrang für den Umweltverbund

§ 6 Mobilität in der Raumplanung

§ 7 Mobilitätsbildung und Mobilitätsberatung

§ 8 Beteiligung bei der Planaufstellung und -realisierung

§ 9 Umsetzung der Ziele und landesbedeutsamen Planungen im Bereich Verkehr und Mobilität

Abschnitt 2
Rad- und Fußverkehr, Nahmobilität

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 10 Ziele und Grundsätze für den Rad- und Fußverkehr in Brandenburg

§ 11 Finanzierungsgrundsätze für die Radverkehrsförderung

§ 12 Unterstützungsangebote zur Weiterentwicklung des Rad- und Fußverkehrs

§ 13 Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

§ 14 Radverkehrsstrategie

Unterabschnitt 2
Radverkehr

§ 15 Grundsätze zur infrastrukturellen Stärkung des Radverkehrs

§ 16 Standards von Radverkehrsanlagen

§ 17 Nutzung von Wirtschaftswegen

§ 18 Radnetz Brandenburg

§ 19 Zustandserfassung und Mängelbeseitigung der Radverkehrsinfrastruktur

§ 20 Digitale Netzaufbereitung

Unterabschnitt 3
Fußverkehr

§ 21 Grundsätze Fußverkehr

§ 22 Fußverkehrsanlagen und Netze

Unterabschnitt 4
Formen der Nahmobilität und multimodale Vernetzung

§ 23 Verknüpfung der Verkehrsmittel

§ 24 Lasten- und Spezialfahrräder

§ 25 Elektrokleinstfahrzeuge

§ 26 Vernetzte Mobilität und Mobilitätsdaten

§ 27 Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements

Unterabschnitt 5
Verkehrssicherheit

§ 28 Verkehrssicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer

§ 29 Verkehrssicherheitsprogramm

§ 30 Präventive Verkehrssicherheitsarbeit

§ 31 Sicherheitsaudits

§ 32 Technische Fahrzeugsicherheitssysteme

§ 33 Mobilitätsmanagement an Schulen und Kindergärten

Unterabschnitt 6
Finanzierung

§ 34 Finanzierung der Maßnahmen

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