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Vorschrift Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut

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Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB)

Sachgebiet: Gefahrgut

Gesetzgeber: Bund

Vom 29. August 2023 (VkBl. 2023, S. 515)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1617622

Hiermit gebe ich die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen -RSEB- bekannt. Diese Richtlinien berücksichtigen

  • - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 227),

  • - die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 304), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 174),

  • - die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 229), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 174) und

  • - die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349), die zuletzt durch Artikel 491 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

Gleichzeitig hebe ich die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut -RSEB- vom 15. April 2021 (VkBl. 2021 S. 375) auf.

Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten.

Der Wortlaut der Richtlinien wird in einem Sonderdruck zu diesem Heft veröffentlicht. Dieser Sonderdruck (B 2207) kann vom Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstraße 14, 44287 Dortmund, Fax 0231 / 125640, bezogen werden.

Abschnitt I
Erläuterungen zur GGVSEB

Abschnitt II

Abschnitt II A: Erläuterungen zur GbV

Abschnitt II B: Erläuterungen zur GGAV

Abschnitt II C: Erläuterungen zur ODV

Abschnitt III
Erläuterungen zum ADR/RID/ADN Erläuterungen zu Teil 1 und Anlage 2 der GGVSEB

Anlage 1
Formblatt für Anträge im Gefahrengutbereich

Anlage 2
Artikel 6 (Ausnahmen) der Richtlinie 2008/68/EG

Anlage 3
Muster für den Untersuchungsbericht nach Unterabschnitt 1.16.3.1 ADN

Anlage 4
Antrag auf Fahrwegbestimmung nach § 35a Absatz 3 der GGVSEB

Anlage 5
Fahrwegbestimmung nach §35a Absatz 3 der GGVSEB

Anlage 6
Fahrwegbestimmung nach §35a Absatz 3 der GGVSEB

Anlage 7
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog

Anlage 7a
Erläuterungen zu Bußgeldverfahren nach der GGVSEB bei gleichzeitigem Verstoß gegen die StVO/ StVZO im Hinblick auf die Eintragung von Verstößen im Fahreignungsregister (FAER)

Anlage 8
Muster-Rahmenlehrpläne für die Aus- und Fortbildung von Gefahrgutkontrollpersonal für Länder- und Bundesbehörden

Anlage 9
Muster für die Bekanntgabe der Tunnelkategorien

Anlage 10
Muster-Einzelausnahmen für Kampfmittelräumdienste und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen

Anlage 11
Prüfung und außerordentliche Prüfung von Rohrleitungen an Tanks zur Beförderung von Gasen der Klasse 2

Anlage 12
- offen -

Anlage 13
Hinweise zur Ausführung der Kapitel 4.3 und 6.8 ADR/RID

Anlage 14
Verfahren zur Zulassung der Baumuster von Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter nach der GGVSEB in Verbindung mit Kapitel 6.7 und 6.9 ADR/RID sowie 6.13 ADR

Anlage 14a
Verfahren zur Zulassung der Baumuster von Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter nach der GGVSEB in Verbindung mit Kapitel 6.8 und 6.10 ADR/RID

Anlage 15
Prüfliste für die Prüfung von Fahrzeugen nach den Vorschriften des ADR zur Ausstellung/Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung

Anlage 16
Anleitung zum Ausfüllen der ADR-Zulassungsbescheinigung

Anlage 17
Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen

Anlage 18
Erstellung der Tankcodes für spezielle Tanks bzw. Tanks nach den Übergangsvorschriften des ADR mit Festlegung der Verwendung

Anlage 19
Muster für die Bestimmung von Rangierbahnhöfen mit internen Notfallplänen gemäß Kapitel 1.11 RID

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