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Vorschrift Extremwetterrichtlinie-Wald

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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Hessen

Vom 26. Januar 2024 (StAnz. 7/2024 S. 235)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1618559

I. Förderziel und Zuwendungszweck

II. Rechtsgrundlagen, Rechtsanspruch

III. Gegenstand der Förderung

1. Räumung von Kalamitätsflächen und Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung von daraus resultierenden Gefahren (Verkehrssicherung)

1.1 Räumung von Kalamitätsflächen (Räumung)

1.2 Entnahme von Kalamitätshölzern (Verkehrssicherung)

2. Waldschutz

2.1 Waldschutz I

2.2. Waldschutz II

2.3. Holzlagerplätze

3. Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen

4. Förderausschluss

IV. Zuwendungsvoraussetzungen

V. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

VI. Zuwendungsempfänger

1. Zuwendungsempfänger

VII. Antrag

1. Bewilligungsbehörde

2. Förderantrag

3. Sammelantrag

4. Antragsfristen

5. Bagatellgrenzen

VIII. Sonstige Bestimmungen

1. Bewilligungsvoraussetzung

2. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

3. Zweckbindung

4. Forstfachlich ausgebildete Person

5. Kumulationsverbot

6. Eigenleistung

IX. Auszahlung und Verwendungsnachweis

1. Auszahlung bei Festbetragsfinanzierung

2. Auszahlung bei Anteilfinanzierung

3. Rückerstattung, Rücknahme, Widerruf

X. Rechtsgrundlagen

1. Rechtliche Vorgaben

2. Vergabe und Abwicklung von Aufträgen

3. Hessisches Datenschutzgesetz und Einverständniserklärung

4. Verpflichtungen

5. Prüfungsrecht

6. Kontrolle - Sanktionen - Subventionen

7. Abweichungen von der Richtlinie

XI. Beihilferechtliche Einordnung

XII. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald)

Anlage 2
Übersicht über die förderfähigen Waldentwicklungsziele (WEZ) in Hessen:

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