Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 6. September 2023 (GMBl Nr. 6-9 2024, S. 102)
- Sitzung des Länderausschusses
für Atomkernenergie - Hauptausschuss -
am 29. Juni 2023, Beschluss des Hauptausschusses;
- Rundschreiben des BMU vom 30. Juni 1993, vom 20. Dezember 1995 und vom 7. Dezember 2005 - RS II 5 - 15603/5 -
- RdSchr. d. BMUV v. 6.9.2023 - S II 5 - 1563/002- 2021.0001 -
Der Länderausschuss für Atomkernenergie - Hauptausschuss - hat die mit diesem Schreiben versandte Neufassung der "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI) auf seiner Sitzung am 29./30. Juni 2023 beschlossen.
Zur Harmonisierung der Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen und zur Erleichterung der staatlichen Aufsicht in dem angesprochenen Bereich bitte ich Sie, diese Richtlinie ab dem 1. Oktober 2023 dem Vollzug des Strahlenschutzgesetzes zugrunde zu legen.
Die Richtlinie ersetzt ab dem 1. Oktober 2023 die im Länderausschuss für Atomkernenergie im Umlaufverfahren vom 27.10.2005 verabschiedete "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen".
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