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Vorschrift Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung

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Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte1 (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 25. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 139)

Amtliche Anmerkung:

1 Diese Verordnung dient der Umsetzung des Artikels 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82).

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1625620

Es verordnen mit Zustimmung des Bundestages

    – die Bundesregierung auf Grund des § 5 Absatz 1 Nummer 1, 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb, Nummer 3 bis 11, 12 Buchstabe a bis e, Nummer 13 und 14 sowie 16 bis 18 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Satz 1 des Herkunftsnachweisregistergesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 9), auch in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Satz 2 des Herkunftsnachweisregistergesetzes, auch in Verbindung mit § 96 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien- Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), von denen § 5 des Herkunftsnachweisregistergesetzes durch Artikel 2 Nummer 5 des Gesetzes vom 5. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 32) neu gefasst worden ist und § 96 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zuletzt durch Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist,

    – das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auf Grund des § 7 des Herkunftsnachweisregistergesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 9), der durch Artikel 2 Nummer 5 des Gesetzes vom 5. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 32) neu gefasst worden ist:

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Gegenstand dieser Verordnung

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Herkunftsnachweisregister

§ 3 Zuständige Behörde

§ 4 Elektronisches System

§ 5 Gemeinsame Datenbank

§ 6 Rechts- und Fachaufsicht über die zuständige Behörde

Abschnitt 3
Konto

§ 7 Konto

§ 8 Kommunikationssystem

§ 9 Kontoeröffnung und -führung

Abschnitt 4
Registrierung von Anlagen

§ 10 Grundsätze der Anlagenregistrierung

§ 11 Antrag auf Registrierung

§ 12 Prüfung des Antrags

§ 13 Anlagenkennnummer

Abschnitt 5
Herkunftsnachweise

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 14 Ausstellung und Form eines Herkunftsnachweises

§ 15 Antrag auf Ausstellung

§ 16 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für strombasiertes Gas oder strombasierte thermische Energie

§ 17 Mindestangaben in Herkunftsnachweisen

§ 18 Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen

§ 19 Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise

§ 20 Übertragung

§ 21 Verwendung, Entwertung und Erklärung des Verfalls

§ 22 Löschung

Unterabschnitt 2
Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Gas

§ 23 Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Gas

§ 24 Unterscheidbarkeit

§ 25 Zusätzliche Mindestangaben im Herkunftsnachweis für Gas

§ 26 Zusätzliche Angaben im Herkunftsnachweis für Gas

§ 27 Entwertung bei netzgebundenem Gasverbrauch

Unterabschnitt 3
Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte

§ 28 Ausstellung und Inhalt von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte

§ 29 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für strombasierte thermische Energie

§ 30 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für gasbasierte thermische Energie

§ 31 Unterscheidbarkeit

§ 32 Zusätzliche Mindestangaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte

§ 33 Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte

§ 34 Vermarktung thermischer Energie

§ 35 Entwertung

Abschnitt 6
Verarbeitung von Daten

§ 36 Datenschutz und Datensicherheit

§ 37 Erforderlichkeit der Datenverarbeitung

§ 38 Löschung von Daten

§ 39 Überprüfung der gespeicherten Daten; Datenübermittlung

Abschnitt 7
Verordnungsermächtigung; Schlussvorschrift

§ 40 Subdelegation an das Umweltbundesamt

§ 41 Beleihung

§ 42 Ordnungswidrigkeiten

§ 43 Evaluierung

§ 44 Inkrafttreten

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