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Vorschrift Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

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RICHTLINIE (EU) 2024/1275 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ((EU) 2024/1275)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 24. April 2024 (ABl. L, 2024/1275, 8.5.2024)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1631973

Präambel

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Nationaler Gebäuderenovierungsplan

Artikel 4 Festlegung einer Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Artikel 5 Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 6 Berechnung der kostenoptimalen Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 7 Neue Gebäude

Artikel 8 Bestehende Gebäude

Artikel 9 Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude und Pfade für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands

Artikel 10 Solarenergie in Gebäuden

Artikel 11 Nullemissionsgebäude

Artikel 12 Renovierungspass

Artikel 13 Gebäudetechnische Systeme

Artikel 14 Infrastruktur für nachhaltige Mobilität

Artikel 15 Intelligenzfähigkeit von Gebäuden

Artikel 16 Datenaustausch

Artikel 17 Finanzielle Anreize, Kompetenzen und Marktschranken

Artikel 18 Zentrale Anlaufstellen für die Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden

Artikel 19 Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 20 Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 21 Aushang von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

Artikel 22 Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Artikel 23 Inspektionen

Artikel 24 Berichte über die Inspektion von Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen

Artikel 25 Unabhängiges Fachpersonal

Artikel 26 Zertifizierung von Baufachleuten

Artikel 27 Unabhängiges Kontrollsystem

Artikel 28 Überprüfung

Artikel 29 Information

Artikel 30 Konsultation

Artikel 31 Anpassung des Anhangs I an den technischen Fortschritt

Artikel 32 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 33 Ausschussverfahren

Artikel 34 Sanktionen

Artikel 35 Umsetzung

Artikel 36 Aufhebung

Artikel 37 Inkrafttreten und Geltung

Artikel 38 Adressaten

ANHANG I
Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (gemäß Artikel 4)

ANHANG II
Vorlage für die nationalen Gebäuderenovierungspläne (gemäß Artikel 3)

ANHANG III
Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude gemäß Artikel 7 Absatz 2

ANHANG IV
Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden

ANHANG V
Vorlage für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (gemäß Artikel 19)

ANHANG VI
Unabhängiges Kontrollsystem für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz

1. Definition eines gültigen Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz

2. Qualität des unabhängigen Kontrollsystems für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz

3. Verfügbarkeit von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz

4. Berücksichtigung von Gebäudetypologien

5. Veröffentlichung von Informationen

ANHANG VII
Rahmen für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus für die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten

ANHANG VIII
Anforderungen an den Renovierungspass

ANHANG IX

TEIL A
Aufgehobene Richtlinie mit der Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 36)

TEIL B
Fristen für die Umsetzung in nationales Recht und Zeitpunkte der Anwendung (gemäß Artikel 36)

ANHANG X
Entsprechungstabelle

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