logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Durchführungsverordnung zur Festlegung der Form der Übermittlung der Berichte über Angaben gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2014 der Kommission

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2195 DER KOMMISSION vom 4. September 2024 zur Festlegung der Form der Übermittlung der Berichte über Angaben gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2014 der Kommission ((EU) 2024/2195)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 4. September 2024 (ABl. L, 2024/2195, 5.9.2024)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1651059

Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

ANHANG

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

BERICHTERSTATTUNGSABSCHNITTE

Abschnitt 1: Von den Gasherstellern auszufüllen - Artikel 26 Absatz 1 Unterabsatz 1 sowie Artikel 26 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 1 Buchstabe a der genannten Verordnung

Abschnitt 2: Von den Gaseinführern auszufüllen - Artikel 26 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 2 Buchstabe a der genannten Verordnung

Abschnitt 3: Von den Gasausführern auszufüllen - Artikel 26 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 3 der genannten Verordnung

Abschnitt 4: Von den Gasherstellern und -einführern sowie von Gase aufarbeitenden Unternehmen auszufüllen - Artikel 26 Absatz 1 Unterabsatz 1 und Artikel 26 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 1 Buchstabe d, Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 8 Buchstaben a und b der genannten Verordnung

Abschnitt 5: Mengen für gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573 ausgenommene Verwendungen und für die Herstellung von Dosier-Aerosolen für die Verabreichung pharmazeutischer Inhaltsstoffe, von den Herstellern und Einführern von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen auszufüllen - Artikel 26 Absatz 1 Unterabsatz 1, Artikel 26 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe a der genannten Verordnung

Abschnitt 5a: Mengen für gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573 ausgenommene Verwendungen und für die Herstellung von Dosier-Aerosolen für die Verabreichung pharmazeutischer Inhaltsstoffe, von den Empfängern von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen auszufüllen - Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 7 der genannten Verordnung

Abschnitt 6: Kategorien der Verwendung von Gasen für den Unionsmarkt, von den Gasherstellern und -einführern auszufüllen - Artikel 26 Absatz 1 Unterabsatz 1 sowie Artikel 26 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe a der genannten Verordnung

Abschnitt 7: Von den Verwendern von Gasen als Ausgangsstoffe auszufüllen - Artikel 26 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 5 der genannten Verordnung

Abschnitt 8: Von Unternehmen auszufüllen, die Gase zerstört haben - Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 4 der genannten Verordnung

Abschnitt 11: Von Unternehmen auszufüllen, die gemäß Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/573 in Erzeugnissen oder Einrichtungen oder Teilen davon enthaltene Gase in Verkehr gebracht haben - Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 6 der genannten Verordnung

Abschnitt 12: Von Einführern von mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen befüllten Kälte- oder Klimaanlagen oder Wärmepumpen oder Dosier-Aerosolen auszufüllen, wenn die in den eingeführten Einrichtungen oder Erzeugnissen enthaltenen teilfluorierten Kohlenwasserstoffe zuvor aus der Union ausgeführt und von den Herstellern der Einrichtungen oder Erzeugnisse direkt von dem ausführenden Unternehmen erworben wurden und unter die Quotenbeschränkung für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen in der Union fielen - Artikel 26 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 6 der genannten Verordnung

Abschnitt 12a: Von Einführern von mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen befüllten Kälte- oder Klimaanlagen oder Wärmepumpen oder Dosier-Aerosolen auszufüllen, wenn die in den eingeführten Einrichtungen oder Erzeugnissen (einschließlich teilfluorierte Kohlenwasserstoffe zur Auffüllung) enthaltenen teilfluorierten Kohlenwasserstoffe zuvor auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht und daraufhin vor der Wiedereinfuhr aus der Union ausgeführt wurden - Artikel 26 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2024/573 und Anhang IX Nummer 6 der genannten Verordnung

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück