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Vorschrift Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zum Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

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Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zum Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT II)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

Vom 16. September 2024 (GABl. S. 697)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1664773

1 Zuwendungsziel und Rechtsgrundlagen

1.1 Zentraler Beitrag der Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen

1.2 Landesspezifische Erfordernisse und Prioritäten der EU

1.3 Rechtsgrundlagen

2 Zuwendungsempfangende und zuwendungsfähige Maßnahmen

2.1 Allgemeine Regelungen sowie Regelungen zu flächenbezogenen Maßnahmen

2.2 Besonderheiten bei den gefährdeten Nutztierrassen und bei den tiergerechten Haltungsverfahren

2.3 Betriebliche Voraussetzungen bei den tiergerechten Haltungsverfahren

2.4 Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand

2.5 Verweis auf Anlage 1

3 Zuwendungsvoraussetzungen

3.1 Allgemeine Voraussetzungen

3.2 Flächenbezogene Zuwendungsvoraussetzungen

3.3 Berechnung des Tierbesatzes

3.4 Kombinationen

4 Ergänzende Zuwendungsbestimmungen - Einhaltung der Verpflichtung

4.1 Maßnahmen gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115

4.2 Einhaltung einer mehrjährigen Verpflichtung, Option der Verlängerung

4.3 Beantragung von Verpflichtungsübertragungen

4.4 Erweiterung des Verpflichtungsumfangs bei Erhaltung der Laufzeit beziehungsweise Entstehen neuer Verpflichtungslaufzeiten

4.5 Umwandlung der Verpflichtung

4.6 Anderweitige Anpassung der Verpflichtung

4.7 Verzicht auf Rückforderung

4.8 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

5 Art, Form und Höhe der Zuwendung

5.1 Höhe der Zuwendung

5.2 Mindestbewilligungsbetrag

5.3 Überprüfungsklausel, Revisionsklausel

5.4 Revisionsklausel

5.5 Betriebliche Förderobergrenzen

5.6 Haushaltsvorbehalt

6 Verfahren

6.1 Antragstellung

6.2 Antragszeitpunkt

6.3 Änderung des Antrags

6.4 Verspätet eingereichte Anträge

6.5 Nachweis- und Meldepflichten

6.6 Bewilligung der Anträge

6.7 Bewilligungsbescheid

6.8 Allgemeine Nebenbestimmungen

6.9 Verwendungsnachweis

7 Kontrollen

7.1 Vorliegen der Beihilfevoraussetzungen

7.2 Verwaltungskontrolle

7.3 Vor-Ort-Kontrolle

7.4 Kontrolle der Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

7.5 Prüfungsrecht der Europäischen Kommission, des Europäischen Rechnungshofes, des Bundes- und Landesrechnungshofes

8 Kürzungen und Ausschlüsse, Aufhebung und Erstattungen

8.1 Untererklärungen von Flächen

8.2 Übererklärungen von Flächen

8.3 Untererklärungen von Bäumen oder Tieren

8.4 Übererklärungen von Bäumen oder Tieren

8.5 Nichtanmeldung aller Flächen

8.6 Kürzung der Ausgleichsleistung

8.7 Bagatellabweichungen bei flächenbezogenen ELER-lnterventionen

8.8 Nichteinhaltung von Anforderungen aus der Konditionalität

8.9 Reihenfolge der Abzüge

8.10 Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge, Verzinsung

8.11 Verzicht auf Sanktionierung und Rückforderung

8.12 Aufrechnung von Rückforderungsbeträgen

9 Transparenz

10 Prüfungsrechte

11 Evaluierung

12 Inkrafttreten

Anlage 1
(Zuwendungsfähige Maßnahmen des FAKT ll)

Anlage 2
(Übersicht RGV-/GV-Schlüssel für FAKT II)

Anlage 3
(Kennartenkatalog der Grünlandpflanzen gemäß B3)

Anlage 4
(Kombinationstabelle FAKT || (flächenbezogene Maßnahmen))

Anlage 5
Kompatibilität der FAKT-II Maßnahmen mit Ökoregelungen

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