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Vorschrift VwV - Bioökonomie Innovativ

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Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum über die Gewährung von Zuwendungen für das Bioökonomie-Innovativ-­Programm (VwV - Bioökonomie Innovativ)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

Vom 9. Mai 2025 (GABl. S. 591)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1719029

1 Zuwendungsziel, Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungsziel

1.2 Zuwendungszweck

1.3 Rechtsgrundlagen

2 Zuwendungsempfangende und Verbundvorhaben

2.1 Arten von Zuwendungsempfangenden

2.2 Verbundvorhaben

3 Zuwendungsvoraussetzungen

3.1 Gegenstand der Maßnahmen

3.2 Weitere Zuwendungsvoraussetzungen

3.3 Von der Förderung ausgeschlossene Unternehmen, Sektoren und Vorhaben

4 Zuwendungsfähige Maßnahmen

4.1 Innovations- und Technologietransfer

4.2 Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien

4.3 Forschungs- und Entwicklungsprojekte

4.4 Modellhafte Vorhaben zur Demonstration

4.5 Investitionen in innovative Betriebsstätten

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Finanzierungsart

5.2 Förderhöchstgrenzen

5.3 Umsetzungszeitraum

5.4 Gewährung von Beihilfen und Beihilfehöchstintensitäten

5.5 Fördersätze bei beihilfefreien Förderungen im nicht-wirtschaftlichen Bereich

5.6 Zuwendungsfähige Ausgaben

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Allgemeine Nebenbestimmungen

6.2 Veröffentlichung von Beihilfen und Transparenzpflichten

6.3 Weitere Nebenbestimmungen

7 Verfahren

7.1 Förderaufruf

7.2 Antragsverfahren

7.3 Auswahlverfahren

7.4 Bewilligung und Mittelauszahlung

7.5 Berichte

7.6 Hinweise zum Subventionsgesetz

8 In- und Außerkrafttreten

Anlage
(zu Nummer 5.4)

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