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Vorschrift Durchführungsverordnung mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1157 in Bezug auf die erforderlichen Anforderungen an die Interoperabilität zwischen dem zentralen System für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit Verbringungen von Abfällen und anderen Systemen oder anderer Software sowie auf sonstige technische und organisatorische Anforderungen, die für die praktische Umsetzung dieser elektronischen Übermittlung und dieses elektronischen Austauschs von Informationen und Dokumenten erforderlich sind

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1290 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die erforderlichen Anforderungen an die Interoperabilität zwischen dem zentralen System für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit Verbringungen von Abfällen und anderen Systemen oder anderer Software sowie auf sonstige technische und organisatorische Anforderungen, die für die praktische Umsetzung dieser elektronischen Übermittlung und dieses elektronischen Austauschs von Informationen und Dokumenten erforderlich sind ((EU) 2025/1290)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 2. Juli 2025 (ABl. L, 2025/1290, 14.7.2025)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1740927

Präambel

KAPITEL 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Eigentum an Daten, Informationen und Dokumenten und diesbezügliche Zuständigkeiten

Artikel 4 Erklärung über den Zugang zum zentralen System

Artikel 5 Nutzerzugangsverpflichtungen

Artikel 6 Nutzerregistrierung

Artikel 7 Registrierung von Betreibern und Standorten im zentralen System

Artikel 8 Registrierung von Behörden im zentralen System

KAPITEL 2
ANFORDERUNGEN AN DIE INTEROPERABILITÄT ZWISCHEN DEM ZENTRALEN SYSTEM UND LOKALEN SYSTEMEN ODER DER SOFTWARE

Artikel 9 Identifizierung der Betreiber und zuständigen Behörden im System

Artikel 10 Funktionen

Artikel 11 Interoperabilitätstestverfahren

Artikel 12 Protokoll für den Austausch von Daten

Artikel 13 Anforderungen für den Austausch beigefügter Dokumente

Artikel 14 Authentifizierung von Dokumenten

Artikel 15 Notifizierungsnummer, Nummer des Dokuments nach Anhang VII, Nummer des Begleitformulars

Artikel 16 Anlagen mit Vorabzustimmung

Artikel 17 Funktionen des Systems

KAPITEL 3
ANFORDERUNGEN AN DIE PRAKTISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ÜBERMITTLUNG UND DES ELEKTRONISCHEN AUSTAUSCHS VON INFORMATIONEN UND DOKUMENTEN

Artikel 18 Zugangsanforderungen

Artikel 19 Speicheranforderungen

Artikel 20 Gegenseitiger Datenaustausch und Datensynchronisierung

Artikel 21 Sicherheit

Artikel 22 Daten-Governance

Artikel 23 Vertraulichkeit der Daten

Artikel 24 Speicherung personenbezogener Daten

Artikel 25 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

KAPITEL 4
SONSTIGE ANFORDERUNGEN

Artikel 26 Sonstige Pflichten der zuständigen Behörden

Artikel 27 Pflichten der Kommission

KAPITEL 5
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 28

ANHANG I
ERKLÄRUNG ÜBER DEN ZUGANG ZUM ZENTRALEN SYSTEM

ANHANG II
PROTOKOLL FÜR DEN AUSTAUSCH VON DATEN

ANHANG III
VON DEN SYSTEMEN GEMÄß ARTIKEL 11 AUSZUFÜHRENDE VORGÄNGE

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