Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 348)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023).
§ 6 tritt am 22. Juni 2026 in Kraft
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