Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Brandenburg
In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 218), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 1, 13)
Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes, des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 29. Oktober 2008 (GVBl. 1 S. 266, 316; 2009 I S. 151) wird nachstehend der Wortlaut des Brandenburgischen Straßengesetzes in der seit 6. November 2008 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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