Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 796), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3170)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln (ABl. EG Nr. L 167 S. 17, L 195 S. 32), geändert durch Artikel 12 der Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 (ABl. EG Nr. L 220 S. 1).
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