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Allgemeines Umweltrecht / Bremen
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG)
Vom 16. Mai 2006, GBl. S. 263
Inhaltsübersicht
§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
§ 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
§ 5 Schutz personenbezogener Daten
§ 6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs-oder Geschäftsgeheimnissen
§ 8 Verfahren bei Beteiligung Dritter
§ 11 Veröffentlichungspflichten