Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)
Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 670; 2016 S. 38) wird nachstehend der Wortlaut der Sächsischen Bauordnung in der seit 1. Januar 2016 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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