Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2022 (1134)
Auf Grund des § 27 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
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