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Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Fischereigesetz – SächsFischG)
Vom 9. Juli 2007, SächsGVBl. S. 310, geändert am 29. Januar 2008, SächsGVBl. S. 138
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine VorschriftenAbschnitt 2
Fischereirechte§ 6 Fischereirechte in Nebengewässern
§ 8 Selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer
§ 9 Übertragung, Vereinigung und Aufhebung von selbstständigen Fischereirechten
Abschnitt 3
Ausübung der Fischerei§ 14 Fischfang auf überfluteten Grundstücken
§ 15 Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern
§ 17 Anzeige und Prüfung von Pachtverträgen
Abschnitt 4
Fischereiprüfung, Fischereischein§ 21 Voraussetzungen für den Fischereischein, Sachkundenachweis, Fischereiprüfung
§ 22 Jugendfischereischein und besondere Fischereischeine
§ 23 Versagungsgründe, Ungültigerklärung und Einziehung der Fischereischeine
Abschnitt 5
Schutz der Fischbestände§ 26 Schutz der Fischfauna an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken
§ 27 Ablassen von Gewässern, Mindestwasserführung
§ 28 Sicherung der Fischdurchgängigkeit, Fischwege, ständige Fischereivorrichtungen
Abschnitt 6
Fischereibehörden, Fischereiaufsicht, Fischereiverordnung, Förderung der Fischerei§ 30 Fischereibehörden, Zuständigkeit, Fischereibeirat
§ 31 Aufgaben und Befugnisse der Fischereibehörden, Auskunftspflicht
Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften, Einschränkung von Grundrechten