Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 11. Juli 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 341), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 80)
Aufgrund von § 63 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819) sowie § 26 in Verbindung mit § 1 1 Abs. 6 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes (LAbfWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juni 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 289), verordnet die Landesregierung:
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