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Vorschrift Landesplanungsgesetz

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  • Vom 10. April 2003, GVBl. S. 41, zuletzt geändert am 28. September 2010, GVBl. S. 280

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Landesplanungsgesetz (LPlG)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Vom 10. April 2003, GVBl. S. 41, zuletzt geändert am 6. Oktober 2015, GVBl. S. 283, 295

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.308243

Teil 1
Allgemeines

§ 1 Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2 Aufgaben der Landes- und Regionalplanung

§ 3 Landesplanungsbehörden

§ 4 Zuständigkeit der Landesplanungsbehörden

Teil 2
Durchführung der Raumordnung

Abschnitt 1
Raumordnungspläne

§ 5 Ziele der Landesplanung

§ 6 Allgemeine Bestimmungen über Raumordnungspläne

§ 6 a Umweltprüfung

§ 7 Landesentwicklungsprogramm

§ 8 Aufstellung und Wirkung des Landesentwicklungsprogramms

§ 9 Regionale Raumordnungspläne

§ 10 Aufstellung und Wirkung der regionalen Raumordnungspläne

§ 11 Verwirklichung der Raumordnungspläne

Abschnitt 2
Regionalplanung

§ 12 Regionalplanung

§ 13 Bezeichnung und Abgrenzung der Regionen

§ 14 Planungsgemeinschaften

§ 15 Rechtsform der Planungsgemeinschaften

Teil 3
Sicherung der Raumordnung

§ 16 Unterrichtung des Landtags

§ 17 Raumordnungsverfahren

§ 18 Vereinfachte raumordnerische Prüfung

§ 19 Landesplanerischer Einspruch, Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen

§ 20 Landesplanerische Stellungnahme

§ 21 Raumordnungskataster, Überwachung

§ 22 Mitteilungs- und Auskunftspflicht

§ 23 Anpassungsgebot

Teil 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 24 Übergangsbestimmung

§ 25 In-Kraft-Treten

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