Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 2. Oktober 2008 (GVOBl. M-V S. 385, ber. am 17. März 2009, GVOBl. M-V S. 308), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Juni 2025 (GVOBl. M-V S. 287)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 und 2 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. M-V S. 366, 435), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 527) und durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 568) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium und aufgrund des § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes vom 10. Juli 2008 (GVOBl. M-V S. 296) verordnet das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung:
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