Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 18. August 2009, GVBl. S. 699, zuletzt geändert am 13. März 2014, GVBl. S. 92
Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen zum Inkrafttreten, siehe Änderungstext Artikel 11.
Aufgrund des Artikels 17 des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 592) wird nachstehend der Wortlaut des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes, wie er sich aus
Die Neubekanntmachung beinhaltet die §§ 42 a und 71 e, die gemäß Artikel 18 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 592) am 28. Dezember 2009 in Kraft treten.
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