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Vorschrift Landesfischereigesetz

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  • Vom 9. Dezember 1974, GVBl. S. 601, zuletzt geändert am 27. Oktober 2009, GVBl. S. 358

  • Vom 9. Dezember 1974, GVBl. S. 601, zuletzt geändert am 2. März 2004, GVBl. S. 198

  • Vom 9. Dezember 1974, GVBl. S. 601, zuletzt geändert am 1. März 2001, GVBl. S. 65

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Landesfischereigesetz (LFischG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Vom 9. Dezember 1974, GVBl. S. 601, zuletzt geändert am 14. Juli 2015, GVBl. S. 127, 157

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.42736

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

§ 2 Geschlossene und offene Gewässer

§ 3 Schließung von offenen Gewässern

Zweiter Abschnitt
Fischereiberechtigung

§ 4 Inhalt des Fischereirechts

§ 5 Inhaber des Fischereirechts

§ 6 Selbständige Fischereirechte

§ 7 Eintragung von selbständigen Fischereirechten

§ 8 Selbständige Fischereirechte bei Veränderungen fließender Gewässer

Dritter Abschnitt
Übertragung und Aufhebung von selbständigen Fischereirechten

§ 9 Übertragung selbständiger Fischereirechte

§ 10 Übertragung beschränkter Fischereirechte

§ 11 Mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück verbundene Fischereirechte

§ 12 Vereinigung von Fischereirechten

§ 13 Aufhebung von beschränkten Fischereirechten

Vierter Abschnitt
Ausübung des Fischereirechts

§ 14 Übertragung der Ausübung

§ 15 Nutzung der Fischereirechte durch juristische Personen

§ 16 Fischereipachtvertrag

§ 17 Anzeige für Fischereipachtverträge

§ 18 Fischereierlaubnisvertrag

§ 19 Fischereiausübung in Seitenarmen

§ 20 Fischereiausübung in blind endenden Gewässern

§ 21 Fischereiberechtigung bei Ausübung eines fremden Fischereirechts

§ 22 Fischfang auf überfluteten Grundstücken

§ 23 Betretungsrecht

§ 24 Entschädigungspflicht

Fünfter Abschnitt
Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften

§ 25 Fischereibezirke

§ 26 Eigenfischereibezirk

§ 27 Gemeinschaftlicher Fischereibezirk

§ 28 Abrundung von Fischereibezirken

§ 29 Fischereigenossenschaft

§ 30 Satzung der Fischereigenossenschaft

§ 31 Aufsicht über die Fischereigenossenschaft

§ 32 Erstmalige Bildung der Fischereigenossenschaft

Sechster Abschnitt
Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang

§ 33 Fischereischeinpflicht

§ 34 Gültigkeitsdauer

§ 35 Besondere Fischereischeine

§ 36 Fischerprüfung

§ 37 Zuständigkeit

§ 38 Versagungsgründe

§ 39 Einziehung des Fischereischeines

§ 40 Gebühren und Abgaben

§ 41 Erlaubnisschein zum Fischfang

§ 42 Inhalt des Erlaubnisscheines zum Fischfang

Siebenter Abschnitt
Schutz der Fischbestände

§ 43 Verbot schädigender Mittel

§ 44 Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken

§ 45 Ablassen von Gewässern

§ 46 Schutz der Fischerei

§ 47 Sicherung des Fischwechsels

§ 48 Schonbezirke

§ 49 Fischwege

§ 50 Fischwege bei bestehenden Anlagen

§ 51 Fischfang an Fischwegen

§ 52 Mitführen von Fischereigerät

Achter Abschnitt
Entschädigung

§ 53 Entscheidung über Entschädigungsansprüche

§ 54 Art und Ausmaß

§ 55 Festsetzung

§ 56 Vollstreckbarkeit

§ 57 Rechtsweg

Neunter Abschnitt
Fischereibehörden, Fischereiaufsicht, Fischereibeiräte, Fischereiberater

§ 58 Fischereibehörden, Fischereiaufsicht

§ 59 Pflichten und Befugnisse der Fischereiaufsichtspersonen

§ 60 Fischereibeiräte

§ 61 Fischereiberater

Zehnter Abschnitt
Bußgeldbestimmungen

§ 62 Ordnungswidrigkeiten

Elfter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 63 Fischereirechte, Fischereigenossenschaften und Fischereibezirke alten Rechts

§ 64 Weitergeltung alter Fischereischeine

§ 65 Weitergeltung alter Pachtverträge

§ 66 Staatsverträge

§ 67 Verwaltungsvorschriften

§ 68 Änderung und Aufhebung bestehender Vorschriften

§ 69 Inkrafttreten

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