Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 2. März 1993, GVBl. S. 232, zuletzt geändert am 23. November 2017, GVBl. S. 246, 254
Aufgrund des § 4 Abs. 4 des Abfallgesetzes (AbfG) vom 27. August 1986 (BGBl. I S. 1410, 1501), zuletzt geändert durch Artikel 1 Satz 1 des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885 -1117-) in Verbindung mit Anlage I Kapitel XII Sachgebiet D Abschnitt II zum Einigungsvertrag und des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 30. Januar 1991 (GBl S. 2) verordnet die Landesregierung:
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