Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBl. M-V S. 546)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 13 Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen, Abgrabungen und Aufschüttungen, Landgewinnung am Meer
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