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Vorschrift Abwasserabgabengesetz

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005, BGBl. I S. 114, zuletzt geändert am 1. Juni 2016, BGBl. I S. 1290, 1296

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005, BGBl. I S. 114, zuletzt geändert am 11. April 2016, BGBl. I S. 745

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005, BGBl. I S. 114, zuletzt geändert am 2. September 2014, BGBl. I S. 1474

  • Weitere 5 Fassungen…

Rechtssprechung zu: AbwAG
  • BVerwG: Ermäßigung der Abwasserabgabe, Jährlichkeitsprinzip, Urt. v. 16.03.2005

  • BVerwG: Überschreitung der festgelegten Klärabwasserhöchstmengen, Urt. v. 31.08.2005

  • BVerwG: Erhöhung der Zahl der Abwasser-Schadeinheiten; "4 von 5-Regelung", Urt. v. 02.11.2006

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Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005, BGBl. I S. 114, zuletzt geändert am 22. August 2018, BGBl. I S. 1327, 1346

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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Grundsatz

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Bewertungsgrundlage

Zweiter Abschnitt
Ermittlung der Schädlichkeit

§ 4 Ermittlung auf Grund des Bescheides

§ 5 (weggefallen)

§ 6 Ermittlung in sonstigen Fällen

§ 7 Pauschalierung bei Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser

§ 8 Pauschalierung bei Kleineinleitungen von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser

Dritter Abschnitt
Abgabepflicht

§ 9 Abgabepflicht, Abgabesatz

§ 10 Ausnahmen von der Abgabepflicht

Vierter Abschnitt
Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe

§ 11 Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht

§ 12 Verletzung der Erklärungspflicht

§ 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung

§ 13 Verwendung

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften; Schlußvorschriften

§ 14 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 15 Ordnungswidrigkeiten

§ 16 Stadtstaaten-Klausel

§ 17 (aufgehoben)

§ 18 (Inkrafttreten)

Anlage (zu § 3)

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