Sachgebiet: Bodenschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 3. Juni 2010, GVOBl. M-V S. 306
Aufgrund des § 14 Absatz 1 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 98) und § 2 Absatz 1, 6 und 7 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2778), die zuletzt durch das Gesetz vom 14. April 2010 (BGBl. I S. 418) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:
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