Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 14. Juli 2010 (GVBl. II S. 1), zuletzt geändert am 15. Juli 2020 (GVBl. II Nr. 61 S. 1)
Auf Grund des Artikels 16 Absatz 4 des Landesplanungsvertrages in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 2008 (GVB1. 1 S. 42) in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und die Änderung des Landesplanungsvertrages vom 18. Dezember 2007 (GVB1. 1 S. 325) verordnet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft im Einvernehmen mit der Senatorin für Stadtentwicklung des Landes Berlin:
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