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Vorschrift 1. CDNI-Verordnung

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  • Vom 16. Dezember 2010, BGBl. II S. 1438

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Erste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (1. CDNI-Verordnung - 1. CDNI-VO)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 16. Dezember 2010, BGBl. II S. 1438, geändert am 8. Juli 2016, BGBl. I S. 1594, 1608

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.492754

Auf Grund des § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 5 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 13. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2642) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hinsichtlich § 2 Absatz 1 Nummer 1 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, hinsichtlich § 2 Absatz 1 Nummer 5 darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

Artikel 1 Inkraftsetzung von Beschlüssen der Konferenz der Vertragsparteien

Artikel 2 (aufgehoben)

Artikel 3 Inkrafttreten

Anhang

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