Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 25. Juni 2011, GVBl. S. 612, geändert am 23. Juli 2015, GVBl. LSA S. 380
Aufgrund von § 1 Buchst. j des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. März 2011 (GVBl. LSA S. 480), wird verordnet:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: