Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 2. Mai 2001, GBl. S. 399, zuletzt geändert am 3. Dezember 2013, GBl. 389, 445
Auf Grund von § 95a Satz 1 Nr. 2 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in der Fassung vom 1. Januar 1999 (GBl. S. 1) wird verordnet:
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