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Vorschrift Niedersächsische Hafenordnung

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  • Vom 25. Januar 2007, Nds. GVBl. S. 62, zuletzt geändert am 24. Januar 2013, Nds. GVBl. S. 36

  • Vom 25. Januar 2007, Nds. GVBl. S. 62, geändert am 19. November 2010, Nds. GVBl. S. 527

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Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 25. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Oktober 2022 (Nds. GVBl. S. 641)

Amtliche Anmerkung:

*) Der Vierte Teil dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.Dezember 2001 zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (ABl. EG 2002 Nr. L 13 S.9), geändert durch Artikel 12 der Richtlinie 2002/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.November 2002 (ABl. EG Nr. L 324 S.53), soweit das Land für die Umsetzung zuständig ist.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.562161

Aufgrund des § 18 Abs. 3 des Niedersächsischen Hafensicherheitsgesetzes vom 8.Dezember 2005 (Nds.GVBl. S.377) wird verordnet:

Erster Teil
Allgemeines

§ 1 Regelungszweck

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Anwendung anderer Rechtsvorschriften

§ 4 Kennzeichnung der Häfen

§ 5 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben

Zweiter Teil
Verhalten im Hafen

§ 6 Grundregeln

§ 7 Einlauferlaubnis, Liegeplatzerlaubnis

§ 8 Melde- und Informationspflichten

§ 9 Liegeplätze, Bewachung, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten

§ 10 Festmachen, Kennzeichnung, Zugang zum Schiff

§ 11 Betätigung von Antriebsanlagen und Manövrierhilfen, Ankern, Absetzen und Anheben von Stelzen

§ 12 Störungen des Hafenbetriebs oder Hafenverkehrs

§ 13 Gefährliche Tätigkeiten

§ 14 Nutzungsverbote, erlaubnispflichtige Tätigkeiten

§ 15 Veranstaltungen im Hafen

§ 16 Verkehrsstörende Einrichtungen

§ 17 Überladene oder fahruntüchtige Schiffe

Dritter Teil
Sonderregelungen für wassergefährdende Stoffe, gefährliche Güter und umweltschädliche Güter

§ 18 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und verflüssigten Gasen

§ 19 Meldung gefährlicher Güter und umweltschädlicher Güter

§ 20 Umschlagverbote, Anordnungen

§ 21 Beförderungsdokumente

Vierter Teil
Be- und Entladen von Massengutschiffen

§ 22 Geltungsbereich

§ 23 Ergänzende Begriffsbestimmungen

§ 24 Pflichten für das Be- und Entladen

§ 25 Überwachung

Fünfter Teil
Harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen*

§ 26 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 27 Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber

Sechster Teil
Hafenstaatkontrolle

§ 28 Meldepflichten der Hafenbehörde

Siebenter Teil
Umgang mit Ballastwasser und Sedimenten

§ 29 Begriffsbestimmungen

§ 30 Einleiten von Ballastwasser und Einbringen von Sedimenten

Achter Teil
Schlussvorschriften

§ 31 Ordnungswidrigkeiten

§ 32 Inkrafttreten

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