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Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO)
Vom 25. Januar 2007, Nds. GVBl. S. 62, zuletzt geändert am 24. Januar 2013, Nds. GVBl. S. 36
Aufgrund des § 18 Abs. 3 des Niedersächsischen Hafensicherheitsgesetzes vom 8.Dezember 2005 (Nds.GVBl. S.377) wird verordnet:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
AllgemeinesZweiter Teil
Verhalten im Hafen§ 7 Einlauferlaubnis, Liegeplatzerlaubnis
§ 8 Melde- und Informationspflichten
§ 10 Festmachen, Kennzeichnung, Zugang zum Schiff
§ 11 Betätigung von Antriebsanlagen und Manövrierhilfen
§ 12 Störungen des Hafenbetriebs oder Hafenverkehrs
Dritter Teil
Sonderregelungen für wassergefährdende Stoffe, gefährliche Güter und umweltschädliche Güter§ 18 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 19 Meldung gefährlicher Güter und umweltschädlicher Güter
Vierter Teil
Be- und Entladen von Massengutschiffen§ 23 Ergänzende Begriffsbestimmungen
Fünfter Teil
Harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in BinnenhäfenSechster Teil
HafenstaatkontrolleSiebter Teil
Schlussvorschriften