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Technische Regeln für Betriebssicherheit – Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen (Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen – TRBS 3151)
Bek. d. BMAS v. 1. August 2012, GMBl. S. 826, zuletzt geändert am 3. Januar 2013, GMBl. S. 173
Gemäß § 24 Absatz 5 der Betriebssicherheitsverordnung und § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachfolgende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossene Technische Regel bekannt:
TRBS 3151/TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen"
Gleichzeitig wird die Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) 40 "Tankstellen", Ausgabe März 2002 (BArbBl. Heft 3/2002 S. 72, zuletzt geändert BArbBl. Heft 6/2002 S. 62) aufgehoben.
Inhaltsübersicht
3. Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen
3.1 Ermittlung von Gefährdungen
3.2 Typische Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte
4. Bereitstellung der Tankstelle oder Füllanlage und ihrer Anlagenteile
4.1 Planung und Konzeption der Tankstelle oder Füllanlage
4.1.2 Befehlseinrichtungen zum Stillsetzen
4.1.3 Zusätzliche Anforderungen bei Betrieb ohne Beaufsichtigung
4.1.4 Anordnung der Lagerbehälter und Behälter zur Lagerung von Betriebsstoffen
4.1.5 Anordnung von Fernfüllschächten und Fernfüllschranken
4.1.6 Anordnung von Abgabeeinrichtungen
4.1.7 Festlegung von Wirkbereichen
4.1.8 Anordnung von Öffnungen zu benachbarten Räumen
4.1.9 Anordnung von Verdichtern/Speicher für Erdgas
4.1.10 Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen
4.1.10.2 Explosionsgefährdete Bereiche an Abgabeeinrichtungen9 und Fernfüllschranken
4.1.10.6 Explosionsgefährdete Bereiche um Anlagen für Erdgas
4.1.11 Notwendigkeit und Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen
4.1.12 Festlegung von Brandangriffswegen
4.2.1 Tankstelle für flüssige Kraftstoffe
4.2.1.4 Sicherung der Lagerbehälter gegen Überfüllung
4.2.2 Füllanlagen für Flüssiggas
4.2.2.4 Sicherung der Flüssiggas-Lagerbehälter gegen Überfüllung
4.2.3.2 Verdichter, Speicher- und Pufferbehälter
4.2.4 Weitere explosionsschutztechnische Anforderungen
4.3.1 Grundsätze, Koordinierung der Arbeiten
4.3.2 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen (Schutzmaßnahmen vor Explosionsgefahren)
4.3.3 Gefährliche elektrostatische Aufladung
4.3.4 Montage von Lagerbehältern, Behältern zur Lagerung von Betriebsstoffen und Domschächten
5. Betrieb der Betankungsanlage
5.1 Normalbetrieb der Betankungsanlage
5.2.1 Qualifiziertes Personal, Koordinierung der Arbeiten
5.2.2 Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands nach Abschluss der Arbeiten
5.3 Umbau (Änderung, wesentliche Veränderung)
5.4 Stillsetzung (vorläufige und endgültige Außerbetriebnahme)