Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 1. Februar 2013, GVBl. LSA S. 54
Aufgrund des § 4 Satz I des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 18. Dezember 2012 (GVBl. LSA S. 649, 650) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 3. Mai 2011 (MBl. LSA S. 217), zuletzt geändert durch Beschluss vom 18. September 2012 (MBl. LSA S. 535), wird verordnet:
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