Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 6. März 2013, GVBl. LSA S. 107, zuletzt geändert am 19. Juni 2017, GVBl. LSA S. 105
Aufgrund des § 32 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 30 Abs. 1 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 44), geändert durch § 38 Abs. 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 569, 577), in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 3. Mai 2011 (MBl. LSA S. 217), zuletzt geändert durch Beschluss vom 18. September 2012 (MBl. LSA S. 535), wird verordnet:
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