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Gewässerschutz / Bund
Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln (Phosphathöchstmengenverordnung – PHöchstMengV)
Vom 4. Juni 1980, BGBl. I S 664
Auf Grund des § 4 Abs. 2 und 3 des Waschmittelgesetzes vom 20. August 1975 (BGBl. I S. 2255) wird
nach Anhörung der beteiligten Kreise
- zu § 4 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft
- zu § 4 Abs. 3 im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für Jugend, Familie
und Gesundheit
mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: