Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 8. Februar 1996, GVBl. I S. 14, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 1, 6)
§ 2 Ermittlung aufgrund des wasserrechtlichen Bescheides (zu § 4 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes)
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