Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 10. Oktober 1997 (GVBl. S. 368), geändert am 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74, 122)
Aufgrund des § 134 Abs. 1 Nr. 2 und 4 bis 7 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 10. Mai 1994 (GVBl. S. 445), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1995 (GVBl. S. 413), verordnet der Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt:
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