Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 27. Januar 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 8), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 405)
Gem. Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 20. Mai 2019 (GVOBl. Schl.-H S. 98) tritt § 18a LaplaG am 1. Januar 2021 außer Kraft.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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