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Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV)
Vom 10. September 1996, BGBl. I S. 1421, zuletzt geändert am 24.06.2002, BGBl. I S. 2247
Auf Grund des § 52 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt
Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes§ 3 Anforderungen an die Betriebsorganisation
Dritter Abschnitt
Anforderungen an den Betriebsinhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen§ 8 Anforderungen an den Betriebsinhaber
§ 9 Anforderungen an die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
Vierter Abschnitt
Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben§ 13 Überwachung des Betriebes
§ 14 Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebes
Fünfter Abschnitt
Schlußvorschriften